AUSBILDUNG UND
ANERKENNUNG

„Nenn´mir das Alter Gottes und ich sage dir, wie alt die Osteopathie
 ist. Sie ist das Gesetz des Geistes, der Materie und der Bewegung.“

 

(A.T.Still Autobiographie; Jolandosverlag)

 


Die Osteopathie hat sich, seit ihren Anfängen vor über 130 Jahren in den USA, in aller Welt zu einer eigenständigen Medizin mit eigener Medizinphilosophie entwickelt. Während sich in anderen Ländern Osteopathie als Beruf etabliert hat, befindet sich in Deutschland die Anerkennung als eigenständiger Beruf auf dem Weg. Der VOD = Verband der Osteopathen Deutschland e.V. setzt sich dafür ein. Die Akademisierung der osteopathischen Medizin in Deutschland, wie in anderen Ländern der EU, ist eine Frage der Zeit. Bislang ist aber die Ausbildung gesetzlich nicht geregelt.


In Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen vorrangig berufsbegleitend an privaten Osteopathieschulen und richtet sich an Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.

Da die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde gilt, darf sie nur von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig praktiziert werden. Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, muss im Delegationsverfahren arbeiten.

 

Die Ausbildung an den vom Verband der Osteopathen Deutschland anerkannten Schulen dauert mindestens 4 Jahre (mit mindestens 1.350 Unterrichtsstunden) und unterliegt dem bundesweit einheitlichen Curriculum mit einheitlich geregelter Abschlussprüfung.
Des Weiteren bestehet für den Osteopathen eine Fortbildungsverpflichtung im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft (Therapeutenliste) im Verband der Osteopathen Deutschlands e.V., d.h. eine Zertifizierung im Sinne des Qualitätsmanagements.


Andere Ausbildungsinstitutionen, die nicht die Mindestanforderungen des einheitlichen Lehrplans erfüllen, sollten mit Skepsis betrachtet werden. Das Erlernen einzelner osteopathischer Techniken ist möglich, hat aber nichts mit Osteopathie zu tun.

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